Modernisierung der PTA-Ausbildung: Mehr Eigenständigkeit, hohe Beratungskompetenz
Endlich ist es soweit: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Entwurf zur PTA-Reform vorgelegt, womit die PTA-Ausbildungsinhalte modernisiert und der Beruf gestärkt werden soll. Seit 1968 gibt es die Berufsausbildung zum/zur Pharmazeutisch-technischen Assistent/in mit entsprechendem Gesetz. Seitdem haben sich die Apothekenpraxis und die Aufgaben deutlich gewandelt, die gesetzlichen Ausbildungsinhalte leider noch nicht. Silke Dittmar, PTA-Fachbereichsleitung an den Bernd-Blindow-Schulen Heilbronn und Mannheim, über die Neuerungen:
„Durch eine Aktualisierung und Neustrukturierung des Lehrplans können PTA-Schüler/innen optimal auf die Tätigkeitsfelder in der Apotheke vorbereitet werden. In knapp 20.000 öffentlichen Apotheken arbeiten ca. 66000 PTAs. Das scheint zunächst eine hohe Anzahl zu sein, aber PTAs sind im Gesundheitswesen absolut rar. Durch die Ausbildungsnovellierung soll die Funktion einer PTA in der Apotheke aufgewertet und ihr ein größerer Verantwortungsbereich vom Apotheker übertragen werden. Das steigert die Attraktivität des Berufs", so Frau Dittmar.
Die meisten Kundenkontakte wickelt eine PTA ab. Deshalb wird das Fach Arzneimittelkunde mit zusätzlichen Stunden und einem neuen Block „Beratung und Information“ im Lehrplan erweitert. Auch dem Fach Apothekenpraxis wird ein höherer Stellenwert zugeordnet, der Bereich der Selbstmedikation ausgebaut. Die Beratung ist schließlich das A und O in der Apotheke. Folglich werden Übungen zur Abgabe und Beratung von Medikamenten im Lehrplan eine große Bedeutung zugeschrieben.
Eine PTA ist außerdem die Fachperson für die Herstellung, Prüfung und Dokumentation von Rezepturen. Infolgedessen wird das Fach Galenik – die Lehre der Herstellung von Arzneiformen - im Lehrplan erweitert. Phytopharmaka (Arzneimittel pflanzlichen Ursprungs), die in der heutigen Zeit eine immer größere Rolle spielen, bekommen in „Botanik und Drogenkunde“ eine extra Lehreinheit. Damit eine PTA den Apotheker mehr entlasten kann, werden die Unterrichtsstunden von „Gesetzeskunde“ mit Berufskunde, pharmazeutischer Gesetzeskunde, Grundlagen des Gesundheitswesens und Fachterminologie konkretisiert und aufgestockt.
Auch das Thema Qualitätsmanagement wird in der Novellierung großgeschrieben. Ohne QMS geht es heutzutage in einer Apotheke nicht mehr. Um die Gesamtausbildungsstundenzahl von 2600 nicht zu überschreiten, werden theoretische und praktische Chemiestunden weichen.
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