Logopädische Therapie
Von den Krankenkassen anerkannt
Logopädie zählt neben Ergo- und Physiotherapie zu den drei großen medizinischen Hilfsberufen, die von den Krankenkassen anerkannt sind. Daher übernehmen diese die Behandlungskosten bei Kindern komplett - bei Erwachsenen entsteht lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich Rezeptgebühr.
Weisungsgebundenheit an den Arzt
Logopädische Therapien finden nach Verordnung durch einen Arzt statt. Da die Schülerbehandlungen kostenfrei und ohne Belastung der Krankenkasse sind, wird kein Rezept benötigt und könnte theoretisch auf den Kontakt mit dem Arzt verzichtet werden. Dennoch bestehen wir auf den Austausch mit dem Hausarzt unserer Patienten, um eine optimale medizinische Versorgung sicher zu stellen.
Schüler- und Dozentenbehandlungen
Da unsere Lehrpraxis mit einem Ausbildungsbetrieb verbunden ist, findet der Großteil unserer Behandlungen durch Schüler statt. Die zuständigen Lehrtherapeuten sehen dabei hinter einer verspiegelten Fensterscheibe zu und besprechen die Therapiestunden mit den Schülern nach. Auch die Eltern oder Familienangehörige können von diesem “Scheibenraum” aus bei den Behandlungen zusehen. Aufgrund hoher Nachfrage und ihrer Eingebundenheit in der Lehre finden nur wenige Behandlungen durch die Lehrtherapeuten selbst statt - diese werden dann wie in anderen Praxen abgerechnet.
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